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Beitragsinformationen 2019

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Information zum Mitgliedsbeitrag 2019 / Rücksendung SEPA-Lastschriftmandate / Aktualisierung der persönlichen Daten


Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. Dezember 2017 werden ab 2019 folgende Jahresbeiträge erhoben:

Kinder, Jugendliche max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 144,00 (12,00/Monat) 129,60 (Familie)
Auszubildende, Studenten, Rentner, Erwerbslose 168,00 (14,00/Monat) 151,20 (Familie)
Erwerbstätige (Vollzahler) 204,00 (17,00/Monat) 183,60 (Familie)

Neu seit letztem Jahr: 10% Familienrabatt. Auf Antrag (formlos, per E-Mail) gewähren wir ab 2 Mitgliedschaften 10% Nachlass auf den Jahresbeitrag. Einzige Bedingung: Gleiche Anschrift und identische IBAN beider Mitglieder.

Der Beitrag wird Ende Januar per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto eingezogen. Die bisher praktizierte abweichende Regelung der halbjährlichen Beitragszahlung (50% Ende Januar, 50% Ende Juni) wird weiterhin akzeptiert und kann auf dem SEPA-Mandat entsprechend vermerkt werden. Sollte jemand auf halbjährliche Zahlung wechseln wollen, genügt eine kurze E-Mail.

Zudem möchten wir daran erinnern, dass die Ermäßigungs-Nachweise (Studienbescheinigungen, Kopie des Auszubildendenausweises etc.) für den reduzierten Monatsbeitrag i.H.v. 14,00 Euro unverlangt vorzulegen sind. Andernfalls wird der volle Monatsbeitrag eingezogen.

Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind dem Schatzmeister ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Auch dies kann einfach und unkompliziert per E-Mail erfolgen. Kosten für die Ermittlung aktueller Adressdaten müssen dem Mitglied ansonsten in Rechnung gestellt werden.

Wie in der Mitgliederversammlung am 14. März 2015 beschlossen, werden die Mitgliedsbeiträge bequem per Lastschrift eingezogen. Über Details zur SEPA-Lastschrift haben wir alle Mitglieder 2015 per Brief bzw. E-Mail informiert. Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Um SEPA-Lastschriften zu ermöglichen, sind wir als Verein verpflichtet, von jedem Mitglied ein Lastschriftmandat in vorgegebener Form einzuholen. Dafür muss das Lastschriftmandat ausgefüllt und zurückgesendet werden.

» SEPA-Lastschriftmandat

Falls noch nicht geschehen, ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat schnellstmöglich per Fax, E-Mail, WhatsApp oder Post zurückzusenden.