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Beitragsinformationen 2. Halbjahr 2020

Linie Rowers
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Ankündigung Lastschrifteinzug 2. Halbjahr


Wir möchten heute mitteilen, dass wir in den nächsten Tagen den Mitgliedsbeitrag der Halbjahres-Zahler einziehen werden. Der Familienrabatt wird - sofern beantragt - selbstverständlich berücksichtigt.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3. Dezember 2017 werden derzeit folgende Jahresbeiträge erhoben:

Kinder, Jugendliche max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 144,00 (12,00/Monat) 129,60 (Familie)
Auszubildende, Studenten, Rentner, Erwerbslose 168,00 (14,00/Monat) 151,20 (Familie)
Erwerbstätige (Vollzahler) 204,00 (17,00/Monat) 183,60 (Familie)

Hinweis Familienrabatt: Auf Antrag (formlos, per E-Mail) gewähren wir ab 2 Mitgliedschaften 10% Nachlass auf den Jahresbeitrag. Einzige Bedingung: Gleiche Anschrift und identische IBAN aller Familienmitglieder.

Alle Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, denken bitte weiterhin an einen Ermäßigungsnachweis bei Studium oder Ausbildung. Andernfalls wird der volle Beitrag fällig.
Den Nachweis könnt ihr uns unkompliziert per WhatsApp oder E-Mail zusenden.

Gern stempeln wir auch Bonus- oder Nachweishefte eurer Krankenkasse ab. Die meisten gesetzlichen Kassen belohnen eine Mitgliedschaft im Sportverein und eine Teilnahme an Sportveranstaltungen, sodass ihr je Beitragsjahr schon zwei Stempel sammeln könnt und Geld zurückerhaltet.

Bitte teilt uns auch stets Änderungen eurer persönlichen Daten wie Anschrift, IBAN, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mit. Ihr helft uns so, unnötigen Rechercheaufwand zu vermeiden, den wir euch ggf. in Rechnung stellen müssen.

Wie in der Mitgliederversammlung am 14. März 2015 beschlossen, werden die Mitgliedsbeiträge nur noch per Lastschrift eingezogen. Über Details zur SEPA-Lastschrift haben wir alle Mitglieder 2015 per Brief bzw. E-Mail informiert. Um SEPA-Lastschriften zu ermöglichen, sind wir als Verein verpflichtet, von jedem Mitglied ein Lastschriftmandat in vorgegebener Form einzuholen. Dafür muss das Lastschriftmandat ausgefüllt und zurückgesendet werden.

» SEPA-Lastschriftmandat

Falls noch nicht geschehen, ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat per E-Mail, WhatsApp oder Briefpost zurückzusenden.