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Außerordentliche Mitgliederversammlung 2017

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Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung
vom 3. Dezember 2017


Zahlreiche Mitglieder sind der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung, am Adventssonntag, 3. Dezember 2017 in das Bootshaus Schmölen gefolgt. Nach einführenden Worten durch die Vorsitzende Simone Dögnitz bekamen die anwesenden Mitglieder und Eltern der Kinder in einer ausführlichen Präsentation die aktuelle Finanzsituation dargestellt. Konkrete Zahlen und die Erläuterung der Einnahmen- und Ausgabensituation durch den Schatzmeister Holger Fröhlich wurden visuell unterstützt.

Dem Vorschlag einer zweistufigen Beitragsanpassung (in den Jahren 2018 und 2019) sowie der Einführung eines Familienrabattes wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

Ab 2018 werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

Kinder, Jugendliche max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 132,00 (11,00/Monat) 118,80 (Familie)
Auszubildende, Studenten, Rentner, Erwerbslose 144,00 (12,00/Monat) 129,60 (Familie)
Erwerbstätige (Vollzahler) 192,00 (16,00/Monat) 172,80 (Familie)

Im Jahr 2019 folgt der zweite Teil der Beitragsanpassung:

Kinder, Jugendliche max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 144,00 (12,00/Monat) 129,60 (Familie)
Auszubildende, Studenten, Rentner, Erwerbslose 168,00 (14,00/Monat) 183,60 (Familie)
Erwerbstätige (Vollzahler) 204,00 (17,00/Monat) 183,60 (Familie)

Neu: 10% Familienrabatt. Auf Antrag (formlos, per E-Mail) gewähren wir ab 2 Mitgliedschaften 10% Nachlass auf den Jahresbeitrag. Einzige Bedingung: Gleiche Anschrift und identische IBAN beider Mitglieder. Auch hier ist halbjährliche Zahlung möglich.

Die Beitragszahlung ist ausschließlich per Lastschrift möglich.

Ermäßigungs-Nachweise (Studienbescheinigungen, Kopie des Auszubildendenausweises etc.) für den reduzierten Monatsbeitrag sind Anfang Januar eiens jeden Jahres unverlangt vorzulegen sind. Andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind dem Schatzmeister ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Auch dies kann einfach und unkompliziert per E-Mail erfolgen. Kosten für die Ermittlung aktueller Adressdaten müssen dem Mitglied ansonsten in Rechnung gestellt werden.

» SEPA-Lastschriftmandat

Falls noch nicht geschehen, ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat schnellstmöglich per Fax, E-Mail, WhatsApp oder Post zurückzusenden.