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Außerordentliche Mitgliederversammlung 2022

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Beschlüsse der außerordentlichen Mitgliederversammlung
vom 3. Dezember 2022


Zahlreiche Mitglieder sind der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung, am Samstag, 3. Dezember 2022 in das Bootshaus Schmölen gefolgt. Nach einführenden Worten durch die Vorsitzende Simone Dögnitz bekamen die anwesenden Mitglieder und Eltern der Kinder in einer ausführlichen Präsentation die aktuelle Finanzsituation sowie die Entwicklung der Energiekosten (Gas, Wasser, Abwasser, Strom) dargestellt. Konkrete Zahlen und die Erläuterung der aktuellen sowie der zu erwartenden Einnahmen- und Ausgabensituation durch den Schatzmeister Holger Fröhlich wurden visuell unterstützt.

Dem Vorschlag einer zweistufigen Beitragsanpassung (in den Jahren 2023 und 2024) wurde nach Anpassungen durch die Mitglieder mehrheitlich zugestimmt.

Ab 2023 werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

Kinder, Jugendliche max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 156,00 (13,00/Monat) 140,40 (Familie)
Auszubildende, Studierende, Rentner, Erwerbslose 180,00 (15,00/Monat) 162,00 (Familie)
Vollzahler 228,00 (19,00/Monat) 205,20 (Familie)

Im Jahr 2024 folgt der zweite Teil der Beitragsanpassung:

Kinder, Jugendliche max. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 168,00 (14,00/Monat) 151,20 (Familie)
Auszubildende, Studierende, Rentner, Erwerbslose 192,00 (16,00/Monat) 172,80 (Familie)
Vollzahler 240,00 (20,00/Monat) 216,00 (Familie)

Der bewährte Familienrabatt in Höhe von 10% wird beibehalten. Auf Antrag (formlos, per E-Mail) gewähren wir ab 2 Mitgliedschaften 10% Nachlass auf den Jahresbeitrag. Einzige Bedingung: Gleiche Anschrift und identische IBAN beider Mitglieder. Auch hier ist halbjährliche Zahlung möglich.

Die Beitragszahlung ist ausschließlich per Lastschrift möglich. Die Abbuchung des Jahresbeitrages erfolgt im Regelfall Ende Januar/Anfang Februar, halbjährliche Zahlung ist möglich.

Ermäßigungs-Nachweise (Studienbescheinigungen, Kopie des Auszubildendenausweises etc.) für den reduzierten Monatsbeitrag sind Anfang Januar eiens jeden Jahres unverlangt vorzulegen sind. Andernfalls wird der volle Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Änderungen der persönlichen Daten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind dem Schatzmeister ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Auch dies kann einfach und unkompliziert per E-Mail erfolgen. Kosten für die Ermittlung aktueller Adressdaten müssen dem Mitglied ansonsten in Rechnung gestellt werden.

» SEPA-Lastschriftmandat

Falls noch nicht geschehen, ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat schnellstmöglich per Fax, E-Mail, WhatsApp oder Post zurückzusenden.